Auftragsverarbeitungsvertrag

Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber (Ihnen) und Auftragsverarbeiter (Schwarzwald Agent).

Vertrag herunterladen

Unser Standard-AVV steht für alle Professional- und Enterprise-Kunden im Compliance-Center zur Verfügung.

Inhalt des AVV

Gegenstand und Dauer

Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur gemäß Weisung des Auftraggebers

Vertraulichkeit

Verpflichtung zur Vertraulichkeit aller Personen, die Zugriff auf die Daten haben

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Detaillierte Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen

Unterauftragsverarbeitung

Erlaubte Unterauftragsverarbeiter und deren Prüfung

Betroffenenrechte

Unterstützung bei der Erfüllung von Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsverlangen

Löschung oder Rückgabe

Verfahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Unsere Unterauftragsverarbeiter

AnbieterDienstStandort
Vercel Inc.Hosting (EU-Region)USA / EU-Region je Projekt
Supabase Inc.Datenbank (EU-Region)USA / EU-Region je Projekt
Stripe Inc.ZahlungsabwicklungUSA/Irland

Technische und organisatorische Maßnahmen

Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Alle Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS 1.3) und gespeichert (AES-256)

Vertraulichkeit

Zugriffskontrolle, Zugangskontrolle, Trennungsgrundsatz

Integrität

Input-Kontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Redundante Systeme, Backup-Verfahren, Notfallpläne

Fragen zum AVV?

Bei Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag oder für individuelle Anpassungen kontaktieren Sie uns: